Stichtagregelung.

berlin_reichstag.jpgIn Deutschland herrscht eine seltsame Situation in Sachen Stammzellenforschung. Nach dem Stammzellengesetz dürfen in Deutschland nur menschliche Stammzellen benutzt werden, wenn sie aus dem Ausland kommen und vor dem 01.01.2002 gewonnen wurden. Diese Stichtagregelung wollen nun viele Parlamentarier (fraktionsübergreifend) aufweichen und einen neuen Stichtag ins Gesetz schreiben.
Also ich meine wenn man der Überzeugung ist, daß es ethisch einwandfrei ist an Stammzellen zu forschen braucht man diese Stichtragsregelung nicht. Hat man allerdings ethische Bedenken (wie ich) muss es komplett verboten werden, etwas Unethisches wird nicht ethisch, indem man es begrenzt.

Eine einmalige Verschiebung des Stichtages hat doch nur eine weitere “einmalige” Verschiebung zur Folge, wenn diese als Nötig empfunden wird, was schon in 5 Jahren der Fall sein könnte.

Geschrieben am: 11. Februar 2008 ·  Autor: rs

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