Onlinedurchsuchung.

In Karlsruhe werden die Richter heute bekanntgeben, ob das heimliche Ausspionieren von Computern über das Internet (“Online-Durchsuchung”) zulässig ist. Unter den Klägern gegen den Frontalangriff auf die Privatsphäre sind auch bekannte Politiker wie Gerhart Baum.
Ich hoffe, die Pläne von CDU, SPD und FDP (ja, auch die FDP: NRW ist das erste Land, welches schon ein entsprechendes Gesetz hat, hier regiert bekanntlich die CDU mit der FDP) durchkreuzt werden. Ich mache mir aber wenig Hoffnung.

Geschrieben am: 27. Februar 2008 ·  Autor: rs

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3 Kommentare

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  1. Kommentar von cb:

    Dem in Karlsruhe veröffentlichten Urteil zufolge dürfen Computer von Verdächtigen mit Spionageprogrammen nur dann ausgeforscht werden, wenn “überragend wichtige Rechtsgüter” wie Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret gefährdet sind. Das dem Verfahren zugrunde liegende NRW-Gesetz zu Online-Durchsuchungen erklärte das Gericht wegen zahlreicher Fehler für nichtig.

    27. Februar 2008 @ 11:26
  2. Kommentar von Manuel:

    Zum Glück wurde wenigstens dieses Gesetz des tollen liberalen Herrn Wolf gekippt.
    Wenigstens ist die Hürde jetzt relativ hoch.

    27. Februar 2008 @ 11:28
  3. Kommentar von SierraXTC:

    der Bestand des Staates konkret gefährdet sind

    .. und dann redest Du von einer hohen Hürde? Herr Schäuble sieht den Bestand unseres Staates täglich in höchstem Maße bedroht. ;)

    27. Februar 2008 @ 18:50

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