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Schnüffel-Telekom.

Die Deutsche Telekom soll Verbindungsdaten von Kunden an die Staatsanwaltschaft Freiburg weitergegeben haben. Die betroffenen Kunden stehen im Verdacht Hörbücher illegal zum Download angeboten zu haben. Das ist laut einem Urteil des BVerfG nicht zulässig. Die Verbindungsdaten dürfen nur wegen Verdacht auf schwerste Verbrechen an die Staatsanwaltschaften weitergegeben werden. Um ihrer illegalen Handlung einen legalen Rahmen zu verleihen spricht die Telekom nicht von Verbindungsdaten, sondern von Daten des Fernmelderechnungsdienstes. Das wären Informationen, die die Telekom weiter geben darf. Allerdings dürfen diese Informationen bei Benutzung einer Flatrate eigentlich nicht gesammelt werden, weil bei einem pauschal vergüteten Tarif die Verbindungsdaten irrelevant sind.
Somit erweist sich die Telekom ein weiteres Mal als Feind des Kunden. Man darf dieser Firma keinen Millimeter über den Weg trauen. Den Anstrich der Seriosität hat die Telekom bereits im aktuellen Bespitzelungsskandal restlos verloren.

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Geschrieben am: 4. August 2008 ·  Autor: rs

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