Wahlcomputer.

Ein weiteres Mal brauchten wir das Bundesverfassungsgericht um Schwachsinn zu stoppen. Das BVerfG hat heute den Einsatz von Wahlcomputern in Deutschland gestoppt, weil diese dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl widersprechen. Bei der Bundestagswahl 2005 wurden rund 1800 Geräte eingesetzt. Der Bundestag muss nach dem Urteil jedoch nicht aufgelöst werden, weil es keine Verdachtsmomente für Manipulation gebe. Grundsätzlich sei der Einsatz von Wahlcomputern erlaubt, aber die Bürger müssten bei der Wahl zuverlässig die Unverfälschtheit ihrer Stimmabgabe prüfen können (z.B. mittels Ausdruck).

Die nächsten Wahlen finden also zum Glück wieder flächendeckend mit Zettel und Stift statt.

Geschrieben am: 3. März 2009 ·  Autor: rs

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Ein Kommentar

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  1. Kommentar von Marc:

    Lt. dem Bundeswahlbeauftragten, der gestern im Fernsehen war, mit Zettel und Bleistift ! ;)

    4. März 2009 @ 11:05

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